Die Legende vom Ritter Kahlbuz
„Wenn ich doch der Mörder bin gewesen, dann wolle Gott,
soll mein Leichnam nie verwesen.“
Weit über die brandenburgischen Landesgrenzen hinaus rankt sich die Legende um den Meineid leistenden Christian Friedrich von Kalebuz zu Kampehl. Während seines Dienstes als Kornett im Regiment des „Generals der Reiterei“ Prinz von Homburg im Krieg gegen Schweden hatte sich der Ritter verdient gemacht und erhielt vom Kurfürst Friedrich-Wilhelm von Brandenburg das Gut Kampehl bei Kyritz als Erblehen. Er heiratete Margarete von Rohr, eine Dame aus altem märkischen Adelsgeschlecht und hatte mit ihr zwei (oder elf????)Kinder.
Kalebuz, der bekannt war als einer, der den Weibsröcken nachstellte und sich nicht selten das „Recht der ersten Nacht“ einforderte (ius primae noctis- Das Recht des Herren, bei Heirat seiner Untergebenen die erste Nacht mit der Braut zu verbringen). Eine seiner Mägde namens Maria Leppin, die dem Schäfer Pickert des Nachbardorfes versprochen war, verweigerte ihrem Herrn (1690) jedoch dieses Recht. Daraufhin- so erzählt es die Sage- stellte der Ritter den Schäfer, als der seine Herde auf dem Grund und Boden des Gutsherrn weiden ließ und erschlug ihn im Streit. Die Magd bezichtigte den Kalebuz des Mordes. Während der Gerichtsverhandlung bestand der Ritter auf seiner Unschuld und schwor einen Eid, wonach seine Seele- sollte er gelogen haben- nach seinem Tode ruhelos umhergehen und nicht wie normale Sterbliche verwesen würde. Da es keine Zeugen für seine grausige Tat gab, ließ man den meineidigen Herren mangels an Beweisen laufen…
Er verstarb 1702 im Alter von 52 Jahren an einem Blutsturz.
Beim Umsetzen der Familiengruft (1794) entdeckte man entsetzt, dass der Ritter mumifiziert in seinem Sarg lag und nicht wie die anderen Leichen vollständig verwest war.
Seitdem grübeln auch namhafte Mediziner über die rätselhafte Mumifizierung des Ritters.
Die Mumie kann in der Gruft der Feldsteinkirche Kampehl besichtigt werden und lockt jährlich tausende Besucher in das kleine Örtchen bei Neustadt/Dosse.
Öffnungszeiten: bitte beim Pfarramt Neustadt erfragen 033970/13265 oder unter www.kalebuz.de